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   FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17   

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https://dejure.org/2018,53719
FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17 (https://dejure.org/2018,53719)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.04.2018 - 4 K 120/17 (https://dejure.org/2018,53719)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. April 2018 - 4 K 120/17 (https://dejure.org/2018,53719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Antrages auf schlichte Änderung eines Schätzungsbescheides; Konkretisierung nach Ablauf der Klagefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a)
    Vorliegen der Voraussetzungen eines Antrages auf schlichte Änderung eines Schätzungsbescheides; Konkretisierung nach Ablauf der Klagefrist

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Konkretisierung eines Antrags auf sog. "schlichte Änderung"

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Konkretisierung eines Antrags auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a AO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.12.2006 - X R 30/05

    Antrag auf schlichte Änderung: sachlicher Gehalt des Änderungsbegehrens muss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 lehnte das Finanzamt die Änderung des Einkommensteuerbescheides 2014 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 2006 - X R 30/05 (BFHE 216, 31; BStBl. II 2007, 503) ab.

    Der Steuerpflichtige hat vielmehr "einzelne sachverhaltsbezogene Korrekturpunkte" kenntlich zu machen (BFH, Urteil vom 20. Dezember 2006 - X R 30/05, BFHE 216, 31, BStBl. II 2007, 503).

    Dementsprechend sieht der BFH einen auf schlichte Änderung gerichteten Antrag als unwirksam an, der lediglich auf die Herabsetzung der Steuer auf "Null" - oder auf einen beliebigen anderen, näher bezeichneten Betrag gerichtet ist - und hinsichtlich der Korrekturpunkte im Einzelnen auf eine zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb der Rechtsbehelfsfrist nachzureichende Steuererklärung verweist (BFH, Urteil vom 20. Dezember 2006 - X R 30/05, BFHE 216, 31, BStBl. II 2007, 503).

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.02.2017 - 3 K 3197/16

    Kosten bei Schätzungsbescheid und Antrag auf schlichte Änderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    In diesem Fall kann die Konkretisierung jedenfalls auch durch eine nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung und innerhalb der Klagefrist eingereichte Steuererklärung erfolgen (s. ausdrücklich BT-Drs. 14/1514, S. 47; offen gelassen durch das FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Februar 2017 - 3 K 3197/16, EFG 2017, 608: "nicht abschließend geklärt").

    Auch vor diesem Hintergrund kann für die Konkretisierung des Antrags in § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a AO insoweit nichts Anderes als für die Bezeichnung des Klagebegehrens in § 65 Abs. 1 FGO gelten (ebenso Weinschütz , EFG 2017, 608).

  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    In solchen Fällen ist regelmäßig Kostenteilung angebracht (BFH, Urteil vom 26. Januar 1988 - VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Steuer reduziert sich das Ermessen des Finanzamts zwar auf Null mit der Folge, dass eine Änderung zwingend zu erfolgen hat, wenn der Steuerpflichtige alle für eine Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO erforderlichen Tatsachen nachweist (BFH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - IX R 2/17, BFH/NV 2018, 322).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93

    Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist darf das Änderungsbegehren auch nicht mehr erweitert werden (BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - XI R 17/93, BFHE 172, 493, BStBl. II 1994, 439).
  • BFH, 23.06.2017 - X B 11/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Klage gegen einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Der Gegenstand des Klagebegehrens ist bei einer Klage gegen einen Schätzungsbescheid hinreichend bezeichnet, wenn ein Kläger innerhalb einer gesetzten Ausschlussfrist zwar keine Steuererklärung, wohl aber betragsmäßig eindeutige Einkünfteermittlungen einreicht und aus seinem Vorbringen hervorgeht, dass er keine weiteren Änderungen des Schätzungsbescheids begehrt (BFH, Beschluss vom 23. Juni 2017 - X B 11/17, BFH/NV 2017, 1440; Urteil vom 17. April 1996 - I R 91/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 07.07.1976 - I R 66/75

    Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Diese Entscheidungsmöglichkeit darf das Gericht dem Finanzamt nicht entziehen (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 7. Juli 1976 - I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680).
  • FG Niedersachsen, 28.08.2009 - 13 K 144/09

    Pflicht des Steuerpflichtigen zur fristgerechten Bereitstellung des den das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Daher kommt bei Vorliegen eines fristgerecht gestellten, hinreichend bestimmten Antrags auch bei Schätzungsbescheiden eine Änderung hinsichtlich jeder einzelnen Besteuerungsgrundlage in Betracht (Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. August 2009 - 13 K 144/09, EFG 2009, 1811).
  • BFH, 17.04.1996 - I R 91/95

    Anforderungen an die Bestimmung eines Antrags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Der Gegenstand des Klagebegehrens ist bei einer Klage gegen einen Schätzungsbescheid hinreichend bezeichnet, wenn ein Kläger innerhalb einer gesetzten Ausschlussfrist zwar keine Steuererklärung, wohl aber betragsmäßig eindeutige Einkünfteermittlungen einreicht und aus seinem Vorbringen hervorgeht, dass er keine weiteren Änderungen des Schätzungsbescheids begehrt (BFH, Beschluss vom 23. Juni 2017 - X B 11/17, BFH/NV 2017, 1440; Urteil vom 17. April 1996 - I R 91/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH - VIII R 7/19 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Schlichte Änderung, Steuererklärung, Schätzungsbescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 4 K 120/17
    Revision eingelegt - BFH-Az.: VIII R 7/19.
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